Voraussetzungen zur Stammzellspende
Spender sein kann prinzipiell jede gesunde und mindestens 50 kg schwere Person im Alter von 18 bis 60 Jahren. Eine Neuregistrierung ist bis zum 55. Lebensjahr möglich. Die Daten der Spender werden bei Erreichen des 61. Geburtstag automatisch aus dem Register gelöscht. Gewisse Erkrankungen schließen jedoch eine Spende aus. Hierdurch wird sichergestellt, dass für Spender und Patient durch eine Spende kein erhöhtes Risiko besteht.
Im Folgenden haben wir die häufigsten Ausschlussgründe für Sie aufgelistet:
- Krebs und andere bösartige Neubildungen
(auch geheilt) - Insulinpflichtiger Diabetes mellitus
- Creutzfeldt-Jacob Erkrankung sowie Transplantation von Dura mater (harter Hirnhaut) oder Cornea (Hornhaut)
- Creutzfeld-Jakob-Anamnese in der Familie
- Behandlung mit Hypophysenhormonen
z. B. Wachstumshormonen - schwere Lungenerkrankungen
z. B. schwere chronische obstruktive Bronchitis - schwere Herzerkrankungen
wie koronare Herzkrankheit, Angina Pectoris, schwere Arhythmien, Herzinfarkt - schwere Nierenerkrankungen
- Erkrankungen des Blutgefäßsystems
wie zerebrovaskuläre Erkrankungen, arterielle Thrombosen, wiederkehrende venöse Thrombosen - Dauerausscheidung von Salmonellen
(Thyphus- und Paratyphuserregern) - Infektionen (auch eines Sexualpartners) mit HIV, Hepatitis B oder C, HTLV, Syphilis
- Autoimmunerkrankungen
wie Morbus Crohn, Morbus Basedow, Rheumatoide Arthritis, Multiple Sklerose, Lupus erythematodes - Osteomyelitis
(Knochenmarkentzündung) - Suchterkrankungen
wie Medikamenten-, Rauschgift- oder Alkoholsucht - Tropenkrankheiten
wie z. B. Babesiose, Trypanosomiasis (Chagas- oder Schlafkrankheit), Leishmaniasis, Malaria, Lepra, Brucellose, Rickettsiose, Rückfallfieber, Tularämie (Hasenpest) und schwere chronische Infektionskrankheiten - schwere Blutkrankheiten
wie z.B. Thalassaemie, Sichelzellanämie - Transplantation mit einem Gewebe oder Organ tierischen Ursprungs
- schwere psychische und neurologische Erkrankungen